wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Köln, Beschluss vom 18.05.2006
13 K 2233/05, 13 K 2230/05, 13 K 2294/05 -

Pflichtbeiträge zum Absatzfonds der Land- und Ernährungswirtschaft verfassungswidrig?

Das Verwaltungsgericht Köln hat drei Verfahren ausgesetzt, in denen sich Unternehmen der Ernährungswirtschaft gegen die gesetzlichen Pflichtbeiträge zum Absatzfonds der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft wenden. Das Gericht wird die Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorlegen, weil es das der Beitragserhebung zugrunde liegende Gesetz für verfassungswidrig hält.

Der 1969 gegründete Absatzfonds in Bonn hat die Aufgabe, den Absatz von Produkten der deutschen Land- und Ernährungswirtschaft im In- und Ausland zentral zu fördern. Rechtlich handelt es sich um eine Anstalt des öffentlichen Rechts, die ihrerseits u.a. die Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) finanziert. Der Bund erhebt hierfür durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) von Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft Pflichtbeiträge, die an den Absatzfonds weitergeleitet werden. Das Bundesverfassungsgericht hat das Absatzfondsgesetz zwar 1990 schon einmal überprüft und damals für verfassungsgemäß gehalten. Die klagenden Unternehmen der nun ausgesetzten Verfahren machen aber geltend, die Rechtslage habe sich durch eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 22. November 2002 geändert. Dieser hatte das bis dahin nur deutschen Produkten vorbehaltene Gütezeichen der CMA "Markenqualität aus deutschen Landen" mit europäischem Recht für unvereinbar erklärt, weil dadurch Produkte aus anderen EU-Ländern im Wettbewerb benachteiligt würden.

Mit dem in der mündlichen Verhandlung verkündeten Beschluss, die Verfahren auszusetzen, wurde deutlich, dass das Verwaltungsgericht den Argumenten der klagenden Unternehmen weitgehend folgt und von der Verfassungswidrigkeit der gesetzlichen Pflichtbeiträge zum Absatzfonds ausgeht. Da das Gericht das Gesetz nicht selbst für unwirksam erklären darf, wird es die Verfahren dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe vorlegen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.05.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Köln vom 18.05.2006

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Koeln_13-K-22330513-K-22300513-K-229405_Pflichtbeitraege-zum-Absatzfonds-der-Land-und-Ernaehrungswirtschaft-verfassungswidrig~N2413

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 2413 Dokument-Nr. 2413

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.