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Der Kreisverband der Partei Alternative für Deutschland (AfD) hat keinen Anspruch auf die Streichung von Textstellen eines Verfassungsschutz-Gutachtens aus Januar 2019, in denen der Kreisverband erwähnt wird. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit die Klage des AfD-Kreisverbandes abgewiesen.
Das Bundesamt für
Mit seiner Klage wollte der Kreisverband der
Dem ist das Verwaltungsgericht nicht gefolgt. Die Passagen im
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.07.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Köln, ra-online (pm/ab)
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