wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 23.06.2022
13 K 1562/19 -

Passagen mit Erwähnung der AfD müssen nicht aus einem Gutachten des Verfassungsschutzes gestrichen werden

Äußerungen des AfD-Kreisverbandes wurden sachlich und zutreffend wiedergegeben

Der Kreisverband der Partei Alternative für Deutschland (AfD) hat keinen Anspruch auf die Streichung von Textstellen eines Verfassungsschutz-Gutachtens aus Januar 2019, in denen der Kreisverband erwähnt wird. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und damit die Klage des AfD-Kreisverbandes abgewiesen.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte in dem Gutachten geprüft, ob ausreichende Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD und ihrer Teilorganisationen bestehen. An zwei Stellen des Gutachtens wurden Äußerungen des Kreisverbandes Osterholz/Verden aus dem Internet zitiert. Die Äußerungen zeigten eine "völkisch-nationalistische Einstellung" in der Partei und propagierten eine Widerstandspflicht, heißt es im Gutachten. Nachdem das Gutachten unter nicht geklärten Umständen an die Öffentlichkeit gelangte, wurde es von Dritten im Internet veröffentlicht.

Kreisverband der AfD fordert Entfernung von Textpassagen aus Gutachten

Mit seiner Klage wollte der Kreisverband der AfD im Wesentlichen erreichen, dass die betreffenden Textpassagen entfernt werden. Außerdem verlangte er einen Widerruf der ihn betreffenden Ausführungen. Er ist der Ansicht, für das Bekanntwerden des Gutachtens sei das Bundesamt für Verfassungsschutz verantwortlich. Die Bewertung seiner Äußerungen im Gutachten sei nicht zutreffend und unzulässig.

VG: Passagen im Gutachten nicht zu beanstanden

Dem ist das Verwaltungsgericht nicht gefolgt. Die Passagen im Gutachten seien rechtlich nicht zu beanstanden. Die Äußerungen des AfD-Kreisverbandes seien sachlich und zutreffend wiedergegeben worden. Auch die Schlussfolgerung, der Kläger propagiere in völkischer Diktion eine undemokratische Widerstandspflicht, sei zumindest vertretbar. Gegen das Urteil können die Beteiligten einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen, über den das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.07.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Köln, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Koeln_13-K-156219_Passagen-mit-Erwaehnung-der-AfD-muessen-nicht-aus-einem-Gutachten-des-Verfassungsschutzes-gestrichen-werden~N31967

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 31967 Dokument-Nr. 31967

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.