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Es besteht kein Anspruch gegen das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), die Positionsdaten des Kriegsschiffes "Rhein" am Osterwochenende 2017 im Mittelmeer zu erhalten, weil die Offenlegung die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden könnte. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden.
Der Kläger ist freier Journalist und bei dem Verein "Open Knowledge Foundation" Projektleiter für das Portal "FragDenStaat.de", über das Anfragen auf der Grundlage u. a. des Informationsfreiheitsgesetzes an Behörden gestellt werden können. Im Juli 2017 beantragte der Kläger bei dem BMVg Informationen über die Position des Tenders "Rhein", eines Versorgungsschiffes der Deutschen Marine am 15. und 16. April 2017. Das Schiff war zu diesem Zeitpunkt in der Militäroperation "Sophia" eingesetzt worden, die sich u. a. gegen Schleuser im Mittelmeer richtete.
Das BMVg verweigerte die Offenlegung der
Die gegen die Ablehnung gerichtete Klage hat das Verwaltungsgericht Köln abgewiesen. Das Gericht hat die Einschätzung des BMVg bestätigt, dass die Offenlegung der vom Kläger begehrten
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.07.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Köln, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 30589
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