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Das Verwaltungsgericht Köln hat den vom Präsidenten des Oberlandesgerichts Köln bekanntgegebenen Bescheid bestätigt, mit dem die weitere Tätigkeit der "DDI Deutschen Direkt Inkasso" auf dem Gebiet der Inkassodienstleistungen unterbunden werden sollte.
Das
Das Oberlandesgericht Köln hat dem
Das Verwaltungsgericht Köln hat diese Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren bestätigt. Das Unternehmen habe beharrlich gegen die
Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen nach dessen Zustellung beim Oberverwaltungsgericht in Münster Beschwerde eingelegt werden.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.02.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
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Dokument-Nr. 17663
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