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Das Verwaltungsgericht Köln hat die Klage eines Opfers rechtsextremistischer Gewalt abgewiesen. Der Kläger wollte eine höhere als die ihm bereits von der Bundesrepublik Deutschland gezahlte Entschädigung erhalten.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde der Kläger 2004 bei dem sogenannten
Das Gericht hat die Klage abgewiesen. Zur Begründung führte es aus, dass es sich bei der beantragten Leistung um eine freiwillige Leistung handle, die außerhalb gesetzlicher Regelungen aufgrund der Vorgaben der Richtlinie und der Verwaltungspraxis gewährt werde. Sie sei keine Schadensersatz- oder
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.10.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online
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