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Die Bundesnetzagentur darf keine Pressemitteilung veröffentlichen, in der sie unter namentlicher Nennung des betroffenen Unternehmens über den Erlass eines Bußgeldbescheides unterrichtet. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden.
Die Klägerin betreibt Telemarketing. Wegen des Verdachts unerlaubter Telefonwerbung leitete die
Das VG Köln hat der Klage stattgegeben und der
Die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.12.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Köln, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33569
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