wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Köln, Urteil vom 20.10.2011
1 K 2005/11 und 1 K 2016/11 -

VG Köln: Getränkeverkaufsverbot an Kiosken an Sonn– und Feiertagen nach 24 Uhr wegen Beeinträchtigungen des unmittelbaren Wohnumfelds rechtmäßig

Gesetzliche Sperrzeit für Kioske am Partyszene-Ort von 5 Uhr auf 24 Uhr vorverlegt

Das Verbot für Kioskbesitzer, an Sonn– und Feiertagen nach 24 Uhr am „Brüsseler Platz“ Getränke zu verkaufen, ist wegen erheblichen Beeinträchtigungen des unmittelbaren Wohnumfelds rechtmäßig. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln.

Der „Brüsseler Platz“ in Köln entwickelte sich in den letzten Jahren in den Sommermonaten zu einem beliebten Treffpunkt einer „Partyszene“. Dies führte zu zahlreichen Protesten und Klagen der Anwohner, die sich durch Lärm belästigt fühlen. In einem von der Stadt durchgeführten Mediationsverfahren wurden Lösungsvorschläge erarbeitet, auf deren Grundlage die Stadt schließlich Anfang März 2011 mehrere Ordnungsverfügungen erließ. Betroffen waren mehrere Kioske in einem Umfeld von rund 200 Metern um den „Brüsseler Platz“. Mit den Ordnungsverfügungen wurde die gesetzliche Sperrzeit an Sonn- und Feiertagen verlängert, sodass die Verkaufstätigkeit schon um 24 Uhr statt – wie bisher - erst um 5 Uhr beendet sein muss.

Aktivitäten am „Brüsseler Platz“ tragen zu erheblichen Beeinträchtigungen des unmittelbaren Wohnumfelds bei

Die Klage eines Kioskinhabers, dessen Kiosk unmittelbar am „Brüsseler Platz“ liegt, wies das Gericht ab und folgte damit der Argumentation der Stadt. Nach Auffassung des Gerichts hat die Stadt Köln das Ende der Öffnungszeit in diesem Fall zu Recht auf 24 Uhr festgelegt. Das Gericht ging davon aus, dass die Aktivitäten am „Brüsseler Platz“ zu erheblichen Beeinträchtigungen des unmittelbaren Wohnumfelds beitragen. Es sei hinreichend belegt, dass die Anziehungskraft des „Brüsseler Platzes“ auch auf dem Angebot dieses Kiosks beruhe. Die Getränkenachfrage werde nach 24 Uhr nahezu ausschließlich durch diesen Kiosk befriedigt. Anders entschied das Gericht in einem weiteren Verfahren, das einen rund 140 Meter entfernt liegenden Kiosk betrifft. Das Gericht stellte insoweit fest, die Stadt habe keine hinreichenden Feststellungen getroffen, dass auch dieser Kiosk in einem engeren Zusammenhang zur „Partyszene“ und zum Lärm am „Brüsseler Platz“ stehe.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.11.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Köln/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Koeln_1-K-200511-und-1-K-201611_VG-Koeln-Getraenkeverkaufsverbot-an-Kiosken-an-Sonn-und-Feiertagen-nach-24-Uhr-wegen-Beeintraechtigungen-des-unmittelbaren-Wohnumfelds.news12445.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 12445 Dokument-Nr. 12445

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.