wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 29.01.2008
7 K 702/07.KO -

Keine Übernahme von Schülerbeförderungskosten zur Ganztagsschule

Anspruch nur bei Besuch der nächstgelegenen Schule der gleichen Schulart

Der Rhein-Lahn-Kreis muss die Schülerbeförderungskosten für ein Kind aus Koblenz nicht übernehmen, das im Kreisgebiet ein Gymnasium mit dem Angebot einer Ganztagsschule besucht. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Die Eltern beantragten beim Landkreis die Übernahme von Beförderungskosten für ihre Tochter, die in die fünfte Klasse eines Gymnasiums in privater Trägerschaft geht. Da der Landkreis dies ablehnte, erhoben die Eltern nach erfolglosem Widerspruchsverfahren Klage mit dem Hinweis, ein Gymnasium, das als Ganztagsschule betrieben werde, gebe es in Koblenz nicht.

Die Klage blieb ohne Erfolg. Es bestehe hier, so die Richter, kein Anspruch auf Übernahme von Schülerbeförderungskosten. Eine Übernahme komme nur in Betracht, wenn das Kind die nächstgelegene Schule der gleichen Schulart besuchte. Diese Auslegung folge aus den Vorgaben des rheinland-pfälzischen Schulrechts. Die Ganztagsschule in der Form, wie sie das Gymnasium der Tochter der Kläger betreibe, sei keine eigene Schulart, sondern nur eine besondere Form der Organisation der Schulart „Gymnasium”. Da es in Koblenz in einer Entfernung von weniger als 4 km von der Familienwohnung ein Gymnasium in privater Trägerschaft mit der von dem Mädchen gewählten Fremdsprache gebe, lägen die gesetzlichen Anspruchsvoraussetzungen für die gewünschte Kostenerstattung nicht vor.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.02.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 07/08 des VG Koblenz vom 15.02.2008

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Koblenz_7-K-70207KO_Keine-Uebernahme-von-Schuelerbefoerderungskosten-zur-Ganztagsschule~N5617

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 5617 Dokument-Nr. 5617

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.