wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 14.06.2006
7 K 2040/05.KO -

Keine Anwaltskostenerstattung nach Streit um Wehrdiensttauglichkeit

Einfaches Widerspruchsverfahren kann ohne Rechtsbeistand durchgeführt werden

Ein Wehrpflichtiger kann nach erfolgreichem Widerspruch gegen seinen Musterungsbescheid nicht notwendigerweise die Erstattung von Anwaltskosten verlangen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Die Erstattung von Anwaltskosten für ein Widerspruchsverfahren, so das Gericht, könne im Allgemeinen nur dann verlangt werden, wenn der Widerspruchsführer die Beauftragung eines Anwaltes für erforderlich halten durfte und es ihm nicht zumutbar gewesen sei, das Verfahren selbst zu führen. Diese Voraussetzungen seien im Falle des Klägers nicht gegeben. Dieser habe mit seinem Widerspruch erstmals geltend gemacht, seit seiner Kindheit an Asthma und Atembeschwerden zu leiden. Nachdem die Widerspruchsbehörde davon erfahren habe, habe sie den Kläger untersuchen lassen und sodann unverzüglich den Musterungsbescheid aufgehoben. Für den Kläger sei von Anfang an erkennbar gewesen, dass die Erkrankung geeignet sei, seine Tauglichkeit in Frage zu stellen. Daher sei es ihm auch zumutbar gewesen, zunächst selbst Widerspruch einzulegen, ein entsprechendes ärztliches Attest vorzulegen und abzuwarten, ob dem Widerspruch nicht abgeholfen wird. Der sofortigen Einschaltung eines Rechtsanwaltes habe es jedenfalls nicht bedurft.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.06.2006
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 20/06 des VG Koblenz vom 26.06.2006

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Koblenz_7-K-204005KO_Keine-Anwaltskostenerstattung-nach-Streit-um-Wehrdiensttauglichkeit.news2573.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 2573 Dokument-Nr. 2573

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.