wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 07.02.2006
6 K 860/05.KO -

Wendehammer als Spielplatz

Kinder dürfen auf einem Wendehammer, der zu einer Straße gehört, spielen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Der Kläger ist Eigentümer eines Wohnhauses in Nassau, das in einem reinen Wohngebiet liegt. Es grenzt an den Wendehammer einer Straße an, der von Kindern zum Bolzen und Spielen genutzt wird. Unter anderem wird dabei auch gegen die Steinwand einer benachbarten Trafostation mit Fußbällen geschossen. Das von der beklagten Verbandsgemeinde Nassau aufgestellte Schild „kein Bolzplatz“ zeigte nach Auffassung des Klägers keine Wirkung.

Nachdem der Kläger sich noch einmal an die Beklagte wandte, teilte diese ihm mit, sie werde keine weiteren Maßnahmen gegen die Lärmbeeinträchtigungen ergreifen. Daraufhin erhob der Kläger Klage und machte geltend, dass der Lärm für ihn nicht zumutbar sei; er verlange die Verurteilung der Verbandsgemeinde Nassau zur Ergreifung geeigneter Maßnahmen zur Lärmabwehr.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab. Der Kläger habe keinen solchen Abwehranspruch. Er müsse den Lärm durch die spielenden Kinder hinnehmen. Die nähere Umgebung des Grundstücks sei als reines Wohngebiet einzustufen und die betroffene Straße seit 9. Dezember 2005 als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Damit seien dort Kinderspiele wie etwa das Bolzen erlaubt. Bei den Immissionen, die hierdurch entstünden, handele es sich um unvermeidbare Lebensäußerungen von Kindern, wie sie im Stadtbereich in herkömmlicher Weise auftreten und untrennbar zum Wohnen gehörten. Derartige Immissionen seien der Nachbarschaft ohne weiteres zumutbar.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.03.2006
Quelle: Pressemitteilung Nr. 09/06 des VG Koblenz von 03.03.2006

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Koblenz_6-K-86005KO_Wendehammer-als-Spielplatz.news1998.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 1998 Dokument-Nr. 1998

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.