wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 23.10.2013
6 K 569/13.KO -

Nachbar hat keinen Anspruch auf Beseitigung eines Behinderten­park­platzes

Anwohner kann keinen Parkplatz in unmittelbarer Nähe zur eigenen Wohnung beanspruchen

Ein Anwohner muss die Anlegung eines Behinderten­park­platzes vor seinem eigenen Wohnhaus hinnehmen. Ein Anspruch darauf, dass in der Nähe des Hauses sämtliche Parkmöglichkeiten auf Dauer erhalten bleiben, besteht nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz hervor.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls lebt in einer Verbandsgemeinde in der Eifel. Die Verbandsgemeindeverwaltung wies zu Gunsten eines Nachbarn einen Parkplatz für einen Schwerbehinderten aus. Dieser Parkplatz befindet sich gegenüber dem Wohnhaus des Klägers auf der anderen Straßenseite. Der Nachbar ist als schwerbehinderter Mensch mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung anerkannt. Mit dem Behindertenparkplatz war der Kläger nicht einverstanden und erhob nach erfolglosem Widerspruchsverfahren hiergegen Klage. Er machte geltend, dass er seine Autos in unmittelbarer Nähe seines Hauses parken wolle. Überdies brauche der Nachbar keinen Behindertenparkplatz; er habe die Möglichkeit sein Fahrzeug auf seinem eigenen Grundstück abzustellen.

Parkmöglichkeiten Nähe des Hauses müssen nicht auf Dauer erhalten bleiben

Der Vorsitzende des Verwaltungsgerichts Koblenz wies in der mündlichen Verhandlung darauf hin, dass niemand Anspruch darauf habe, dass in der Nähe seines Hauses sämtliche Parkmöglichkeiten auf Dauer erhalten blieben. Ein Nachbar könne die Beseitigung eines Schwerbehindertenparkplatzes allenfalls verlangen, wenn er hierfür ein besonderes Interesse nachweisen könne. Dies sei bisher aber nicht erfolgt. Daraufhin erklärte der Rechtsanwalt des Klägers, sein Mandant könne die ihm gehörenden Fahrzeuge nicht auf seinem Grundstück unterbringen. Deswegen sollten Parkmöglichkeiten auf der Straße vorhanden sein. Demgegenüber vertraten die beklagte Verbandsgemeinde sowie die Bevollmächtigte des Nachbarn die Auffassung, dass eine Beeinträchtigung des Klägers durch die Anlegung des Parkplatzes nicht feststellbar sei.

Nachbar muss Anlegung des Behindertenparkplatzes hinnehmen

Das Verwaltungsgericht wies die Klage letztlich ab. Somit muss der Kläger die Anlegung des Behindertenparkplatzes hinnehmen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.10.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Koblenz_6-K-56913KO_Nachbar-hat-keinen-Anspruch-auf-Beseitigung-eines-Behindertenparkplatzes.news17070.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 17070 Dokument-Nr. 17070

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.