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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 07.09.2010
6 K 1406/09.KO -

VG Koblenz: Beamtenbesoldung im Jahr 2008 verfassungsgemäß

Benachteiligung gegenüber Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst liegt nicht vor

Die Besoldung der rheinland-pfälzischen Beamten war im Jahr 2008 amtsangemessen und damit verfassungsgemäß. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte ein Justizamtsrat geklagt. Er machte geltend, dass sein Einkommen im Jahr 2008 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen gewesen sei. Vergleichbare Tätigkeiten in der Privatwirtschaft seien höher bezahlt. Zudem habe der Gesetzgeber die Besoldung nicht ausreichend an die allgemeine Wirtschafts- und Einkommensentwicklung angepasst.

Einkommen mit dem von Bundesbeamten und Beamten anderer Bundesländer vergleichbar

Das Verwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Nettoeinkommen des Klägers entspreche den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine amtsangemessene Besoldung. Es ermögliche ihm eine amtsangemessene Lebensführung. Das Einkommen sei auch mit dem Einkommen von Bundesbeamten und Beamten anderer Bundesländer vergleichbar. Der Kläger werde schließlich auch nicht gegenüber Tarifbeschäftigten im öffentlichen Dienst benachteiligt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.09.2010
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online

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