kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat den gegen eine Betriebsuntersagung gerichteten Eilantrag eines Kraftfahrzeughalters abgelehnt, der ein ehemaliges Feuerwehrfahrzeug, das mit entsprechender Beschriftung sowie Rundumleuchten, Signalanlage und Durchsagelautsprecher ausgestattet war. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts entspricht das Fahrzeug in seinem derzeitigen Zustand nicht den Vorschriften der Straßenverkehrszulassungsordnung.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Verfahrens hatte an einem ehemaligen Feuerwehrfahrzeug gelbe reflektierende Streifen angebracht und die Beschriftung unter anderem in „Feierwehr“ abgeändert. Nach vorheriger Begutachtung des Fahrzeugs durch den TÜV wurde dem Halter der Betrieb des Fahrzeugs mit sofortiger Wirkung untersagt. Der weitere Betrieb setze voraus, dass die Blaulicht- und Sirenenanlage demontiert sowie die gelben Streifen und Schriftzüge wie z.B. „Feierwehr“ entfernt werden. Dagegen ist der Fahrzeughalter mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht Koblenz vorgegangen. Er habe das
Der Antrag hatte keinen Erfolg. Die Betriebsuntersagung, so die Koblenzer Richter, sei zu Recht ausgesprochen worden. Das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.08.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Koblenz_5-L-59915KO_VG-Koblenz-Betriebsuntersagung-fuer-Feierwehr-Fahrzeug-rechtens~N21410
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 21410
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.