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Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Lehrer einen ihm zu Unrecht ausgezahlten Besoldungszuschlag zurückzahlen muss. Nach Auffassung des Gerichts könne sich der Lehrer nicht auf Vertrauensschutz berufen, da nach seinem Eintritt in die Altersteilzeit der Mangel des rechtlichen Grundes für die Überzahlung offensichtlich gewesen sei.
Im zugrunde liegenden Fall war einem im Dienst des beklagten Landes stehenden
Mit seiner dagegen erhobenen Klage machte der Kläger geltend, dass ein Rückforderungsanspruch nicht bestehe. Er habe in schutzwürdiger Weise darauf vertraut, dass der Zuschlag ihm zustehe.
Die Klage blieb vor dem Verwaltungsgericht Koblenz jedoch ohne Erfolg. Der Kläger könne sich nicht auf
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.09.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online
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