wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 12.08.2016
5 K 280/16.KO -

Keine Doppelversorgung aus öffentlichen Kassen: Rente darf auf Versorgungsbezüge eines Beamten angerechnet werden

Anrechnung von Renten aus gesetzlicher Rentenversicherung verstößt nicht gegen beamtenrechtlichen Alimentations­grundsatz

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Klage eines Ruhestandsbeamten abgewiesen, mit der dieser sich gegen die Anrechnung einer Rente auf seine Versorgungsbezüge wandte.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfall war v0or seiner Berufung in das Beamtenverhältnis für mehrere Jahre als ausgebildeter Maschinenschlosser versicherungspflichtig beschäftigt. Hieraus erhält er eine monatliche Rentenzahlung in Höhe von ca. 120 Euro. Diesen Betrag rechnete das beklagte Land auf die Versorgungsbezüge des Klägers an und brachte diese in der genannten Höhe zum Ruhen.

Kläger fühlt sich in seinem Recht auf Alimentation verletzt

Dagegen erhob der Kläger nach erfolglosem Widerspruch Klage. Durch die Anrechnung werde er in seinem Recht auf Alimentation verletzt. Die gesetzliche Rentenversicherung werde zu großen Teilen aus privaten Mitteln der Arbeitgeber und Arbeitnehmer finanziert. Diese Situation sei daher mit privaten (Betriebs-)Rentenversicherungen vergleichbar, die ebenfalls nicht angerechnet werden müssten.

Anrechnung soll Doppelversorgung aus öffentlichen Mitteln verhindern

Die Klage hatte keinen Erfolg. Das Verwaltungsgericht Koblenz entschied, dass die Anrechnung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung nicht gegen den beamtenrechtlichen Alimentationsgrundsatz verstößt. Es gebe insbesondere keinen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums, wonach Renten auf die Versorgungsbezüge schlechthin nicht angerechnet werden dürften. Durch eine Anrechnung werde eine andernfalls bestehende Begünstigung von Personen, die ihr Arbeitsleben teilweise im Beamtenverhältnis und teilweise in einem rentenversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis verbracht haben, gegenüber sogenannten Nur-Beamten beseitigt. Zudem solle auf diese Weise eine Doppelversorgung aus öffentlichen Mitteln vermieden werden. Daraus, dass bei der gesetzlichen Rentenversicherung wie bei einer privaten Versicherung Beiträge entrichtet werden, lasse sich nicht folgern, es handele sich auch bei der Rentenkasse um eine private Kasse.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.08.2016
Quelle: Verwaktungsgericht Koblenz/ra-online

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Koblenz_5-K-28016KO_Keine-Doppelversorgung-aus-oeffentlichen-Kassen-Rente-darf-auf-Versorgungsbezuege-eines-Beamten-angerechnet-werden.news23098.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 23098 Dokument-Nr. 23098

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.