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Eine Grundstückseigentümerin hat keinen Anspruch auf den Erlass der Grundsteuer, wenn sie durch ein ihr zurechenbares Verhalten die Ursache für eine Ertragsminderung ihrer Gewerbeimmobilie selbst herbeigeführt hat. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.
Die Klägerin ist Eigentümerin einer in einem Gewerbegebiet der beklagten Stadt liegenden Immobilie, die baurechtlich bis auf die Hausmeisterwohnung nur gewerblich als Bürogebäude genutzt werden darf. Sie bat um
Die Klage hatte keinen Erfolg. Die
Das Objekt wiese indes eine deutliche Prägung als reines Wohnhaus auf, was einer
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.12.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz, ra-online (pm/ab)
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