wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 20.06.2023
5 K 163/23.KO -

Erhebung des Tourismusbeitrags in Bad Ems ist rechtmäßig

Beitragskalkulation nicht zu beanstanden

Die Stadt Bad Ems durfte für das Jahr 2020 einen Tourismusbeitrag erheben. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies die Klage einer Hotelinhaberin ab.

Eine Hotelinhaberin wurde für das Jahr 2020 zu einem Tourismusbeitrag herangezogen. Als umlagefähigen Aufwand berücksichtigte die Beklagte den von ihr an den Touristik Bad Ems-Nassau e. V. - TBEN - entrichteten Mitgliedsbeitrag in Höhe von 175.000,00 €. Nachdem der hiergegen gerichtete Widerspruch der Klägerin zurückgewiesen worden war, verfolgte sie ihr Begehren im Klageverfahren weiter. Dabei brachte sie u. a. vor, der Mitgliedsbeitrag der Beklagten für den TBEN sei nicht in voller Höhe beitragsfähig, weil er nicht ausschließlich der Tourismuswerbung diene. Das Tätigkeitsfeld des Vereins sei breit gefächert; er sei Veranstalter bzw. Finanzier verschiedener Veranstaltungen, die teilweise keine touristische Zielrichtung hätten, vermittle Reisen und betreibe Wirtschaftsförderung. Es würden ferner nicht alle Beitragspflichtigen zu Beiträgen in der richtigen Höhe herangezogen. Insbesondere sei der TBEN selbst ein beitragspflichtiges wirtschaftliches Unternehmen. Die Beklagte trat diesen Einwänden entgegen.

Mitgliedsbeitrag an TBEN in voller Höhe beitragsfähig

Die Klage hatte keinen Erfolg. Der Tourismusbeitrag für die als Hotelinhaberin dem Grunde nach tourismusbeitragspflichtige Klägerin sei auch der Höhe nach rechtmäßig festgesetzt worden, so die Koblenzer Richter. Die Beklagte habe den Beitrag korrekt kalkuliert und zutreffend auch ihren Mitgliedsbeitrag an den TBEN in voller Höhe als beitragsfähig angesehen. Aus dem Satzungszweck dieses Vereins ergebe sich, dass der Fokus der Vereinsarbeit eindeutig auf der Tourismuswerbung liege, die auch der Beklagten zu Gute komme.

TBEN selbst unterliegt nicht der Tourismusbeitragspflicht

Ohne Relevanz für die Rechtmäßigkeit der Tourismusbeitragssatzung der Beklagten sei, ob die Beklagte - wie die Klägerin vortrage - einige Beitragspflichtige nicht zu Beiträgen heranziehe. Auch im Hinblick auf die eigene Beitragspflicht könne die Klägerin daraus keine Vorteile ziehen. Würden nicht alle nach der Satzung Abgabepflichtigen zum Tourismusbeitrag herangezogen, könne ein Herangezogener daraus trotz Vorliegens einer objektiven Rechtsverletzung grundsätzlich keine subjektiven Rechte beanspruchen. Dies liefe auf eine "Gleichheit im Unrecht" heraus. Schließlich unterliege der TBEN selbst nicht der Tourismusbeitragspflicht, weil er sich zwar wirtschaftlich betätige, diese Betätigungen aber der Tourismuswerbung dienten. Gegen das Urteil können die Beteiligten die Zulassung der Berufung durch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz beantragen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.07.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz, ra-online (pm/ab)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Koblenz_5-K-16323KO_Erhebung-des-Tourismusbeitrags-in-Bad-Ems-ist-rechtmaessig~N33064

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 33064 Dokument-Nr. 33064

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.