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Beamte trifft eine besondere Pflicht, die Höhe der ihnen ausgezahlten Bezüge zu überprüfen. Andernfalls müssen zu viel geleistete Bezüge regelmäßig dem Dienstherrn zurückgezahlt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies eine gegen einen Rückzahlungsbescheid gerichtete Klage ab.
Im zugrunde liegenden Fall erhielt die Klägerin mit ihrer Ernennung zur Lehrerin und Einweisung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 12 im Jahr 2003 neben ihrer Besoldung eine
Im Jahr 2019 forderte der Beklagte die überzahlten
Die Verwaltungsrichter folgten der Auffassung des Beklagten, wonach es zu den Sorgfaltspflichten eines Beamten gehöre, die Bezügemitteilungen bei besoldungsrelevanten Änderungen im dienstlichen oder persönlichen Bereich auf ihre Richtigkeit zu überprüfen und auf Überzahlungen zu achten. Diese Pflicht habe die Klägerin verletzt. Bei einer
Der fehlende Anspruch habe sich auch aus einem der Klägerin bereits im Jahr 2002 übersandten Merkblatt ergeben, wonach eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.06.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz, ra-online (pm/ku)
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Dokument-Nr. 28880
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