wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 19.12.2019
4 K 989/19.KO -

Beendigung des Schulverhältnisses wegen nicht entschuldigter Fehlzeiten eines Berufsschülers gerechtfertigt

Schule muss Fehlverhalten des Schülers nicht dulden

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass die Entscheidung des Schulleiters einer Berufsbildenden Schule, das Schulverhältnis mit einem Schüler, der mindestens zehn Tage unentschuldigt gefehlt hat, zu beenden, nicht zu beanstanden ist.

Der 1999 geborene Kläger des zugrunde liegenden Falls besuchte seit dem Schuljahr 2018/2019 eine Berufsbildende Schule der höheren Berufsfachschule Handel und E-Commerce. Mit Schreiben vom 8. November 2018 wurde er zum ersten Mal wegen seiner Fehlzeiten mit dem Hinweis ermahnt, er habe seit Beginn des Schuljahres bereits an 18 Tagen gefehlt, davon an vier Tagen unentschuldigt. Ab sofort sei er verpflichtet, für jegliche Schulversäumnisse spätestens am dritten Werktag eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen, andernfalls würden die Zeiten als unentschuldigt gelten und das Schulverhältnis könne beendet werden. Nach einer abermaligen Mahnung wegen erneuter Fehlzeiten beendete der Schulleiter mit Bescheid vom 4. Juni 2019 das Schulverhältnis des Klägers. Hiergegen erhob der Kläger Widerspruch, den die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Rheinland-Pfalz mit Widerspruchsbescheid vom 5. September 2019 zurückwies.

Schulverhältnis eines nicht schulbesuchspflichtigen Schülers kann bei Fehlverhalten durch schriftlichen Bescheid beendet werden

Auch die nunmehr erhobene Klage hatte keinen Erfolg. Der Ausschulungsbescheid sei rechtmäßig, entschied das Verwaltungsgericht Koblenz. Nach den gesetzlichen Vorschriften könne das Schulverhältnis eines nicht schulbesuchspflichtigen Schülers, der einen Vollzeitbildungsgang besuche, durch schriftlichen Bescheid des Schulleiters beendet werden, wenn der Schüler an mindestens zehn Unterrichtstagen im Schuljahr den gesamten Unterricht oder einzelne Unterrichtsstunden, jedoch mindestens 20 Unterrichtsstunden, ohne ausreichende Entschuldigung versäumt habe. Diese Voraussetzungen lägen angesichts der Fehlzeiten des Klägers vor. Überdies sei der Kläger auch entsprechend den gesetzlichen Vorschriften gemahnt und ihm sei die Beendigung des Schulverhältnisses angedroht worden. Schließlich verstoße die Beendigung des Schulverhältnisses nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Zum einen sei es zum maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses des Widerspruchsbescheides nicht offensichtlich, dass der Kläger seinen Abschluss in Kürze erreichen würde. Die Abschlussprüfung sei für Mai 2020 vorgesehen und habe nicht unmittelbar bevorgestanden. Zudem sei es zu diesem Zeitpunkt offen gewesen, ob der Kläger überhaupt zur Prüfung habe zugelassen werden können. Nach dem glaubhaften Vorbringen des Schulleiters sei es für den Kläger nur sehr schwer realisierbar gewesen, vor der Zulassung zur Abschlussprüfung entweder das erforderliche Praktikum durchzuführen oder stattdessen eine Hausarbeit zu erstellen. Nach alledem habe es der Schule nicht zugemutet werden können, das Fehlverhalten des Klägers weiter zu dulden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.01.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online (pm/kg)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Koblenz_4-K-98919KO_Beendigung-des-Schulverhaeltnisses-wegen-nicht-entschuldigter-Fehlzeiten-eines-Berufsschuelers-gerechtfertigt~N28316

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 28316 Dokument-Nr. 28316

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.