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Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz ist die Heranziehung des Klägers zu Kosten für die Beseitigung von Bodenverunreinigungen, die auf den Austritt von Dieselkraftstoff aus einem LKW zurückzuführen sind, rechtmäßig.
Der Kläger, ein Berufskraftfahrer, parkte über ein Wochenende einen vollgetankten
Dagegen erhob der Kläger nach erfolglos durchgeführtem Widerspruchsverfahren Klage vor dem Verwaltungsgericht Koblenz. Zur Begründung machte er geltend, für die Dieselverunreinigung nicht verantwortlich zu sein. Dafür fehle es an einem Beweis. Aus dem
Das Verwaltungsgericht Koblenz wies die Klage ab. Der Kläger, so die Koblenzer Richter, sei zu Recht zu den Kosten für den Austausch des verunreinigten Erdreichs herangezogen worden. Zwar sei der tatsächliche Geschehensablauf, wie es zu der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.05.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz, ra-online (pm/cc)
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Dokument-Nr. 31754
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