kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschiede, dass das Landesinformationsfreiheitsgesetz einem Dritten zwar grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei den Behörden vorhandenen amtlichen Informationen eines Pachtvertrages gewährt. Sofern durch eine Einsichtnahme jedoch Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten offenbart würden, kann der Anspruch auf Auskunft über den Inhalt eines Landpachtvertrages auch verneint werden.
Im zugrunde liegenden Fall beschloss der Rat einer Ortsgemeinde im Bereich der Verbandsgemeinde Simmern im Jahr 2009, einem Landwirt mehrere landwirtschaftliche Flächen zu verpachten. In der Folgezeit gewährte die Kommune einem anderen Landwirt, der sich ebenfalls um die Pacht der Flächen bemüht hatte, die Einsichtnahme in das Ratsprotokoll über die Vergabeentscheidung. Da sich hieraus aber nicht der Inhalt des abgeschlossenen Landpachtvertrages ergab, bat er auch darum, ihm hierüber Auskunft zu erteilen. Dies lehnte die Ortsgemeinde ab. Hiergegen erhob der Landwirt nach erfolglosem Widerspruchsverfahren unter Berufung auf das Landesinformationsfreiheitsgesetz Klage.
Das Verwaltungsgericht Koblenz wies die Klage jedoch ab. Dieses Gesetz, so die Richter, gewähre zwar grundsätzlich jedem einen Anspruch auf Zugang zu den bei den Behörden vorhandenen amtlichen Informationen. Etwas anderes gelte aber dann, wenn durch eine Einsichtnahme Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten offenbart würden. Dies sei hier der Fall. Durch die Einsichtnahme in den
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.07.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Koblenz_4-K-19113KO_Dritter-hat-keinen-Anspruch-auf-Auskunft-ueber-den-Inhalt-eines-Landpachtvertrages~N16291
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 16291
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.