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Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass die Ausländerbehörde berechtigt ist, einem Al Qaida-Unterstützer die Fortsetzung seines Informatikstudiums nach seiner Haftentlassung zu versagen.
Der Antragsteller, der nach eigenen Angaben palästinensischer Volkzugehöriger aus Syrien ist, hält sich seit 1990 in Deutschland auf. Er wurde mit Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 17. April 2013 wegen Werbens um Mitglieder oder Unterstützer für ausländische terroristische Vereinigungen sowie wegen Gewaltdarstellungen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilt. Der Antragsteller übersetzte zunächst unter anderem Video- und Textbotschaften von
Nach seiner Haftentlassung strebt der Antragsteller die Fortführung eines vor der Haft begonnenen Informatikstudiums an. Die
Der Antrag hatte keinen Erfolg. Der Antragsteller, so die Koblenzer Richter, habe keinen Anspruch auf die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes. Die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.04.2014
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online
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Dokument-Nr. 18087
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