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Die Halterin einer havarierten Motoryacht muss die Kosten für den dadurch notwendig gewordenen Feuerwehreinsatz zahlen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und wies eine Klage der Halterin ab.
Nachdem die
Die Klage hatte keinen Erfolg. Die Beklagte habe die Klägerin zu den Kosten für den
Auch der Höhe nach seien die geltend gemachten Kosten nicht zu beanstanden. Dass der Einsatz eines privaten Unternehmens nach Auffassung der Klägerin billiger hätte durchgeführt werden können, führe nicht zur
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.04.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32813
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