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Die gegenüber der Veranstalterin eines Musikfestivals ergangene Auflage, alle auf dem Veranstaltungsgelände eingesetzten Mitarbeiter einer polizeilichen Zuverlässigkeitsüberprüfung zu unterziehen, war nicht rechtens. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.
Die Klägerin betreibt ein Veranstaltungsunternehmen. Im Juli 2022 erließ der Beklagte eine an die Klägerin gerichtete ordnungsbehördliche Anordnung mit zahlreichen Auflagen und Bestimmungen zur Durchführung eines Musikfestivals. Darin war unter anderem vorgesehen, dass die
Die Klage hatte Erfolg. Die streitgegenständliche Auflage sei rechtswidrig gewesen, so die Koblenzer Richter. Nach den einschlägigen Bestimmungen des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes dürfe eine polizeiliche Zuverlässigkeitsüberprüfung aller auf dem Veranstaltungsgelände eingesetzten
Darüber hinaus sehe das Polizei- und Ordnungsrecht nur die Überprüfung von Mitarbeitern vor, die als Ordnungsdienst vorgesehen seien, oder für die ein sogenannter privilegierter Zutritt zu dem Veranstaltungsgelände bestehe. Letzteres sei der Fall, wenn die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.07.2023
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33069
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