wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 23.07.2021
3 K 15/21.KO -

Ehemaliges Vereinsgelände des "Hells Angels Motorradclubs Bonn" durfte sichergestellt werden

VG Koblenz zur Definition von Vereinsvermögen

Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz durfte das frühere Vereinsgelände des verbotenen "Hells Angels Motorradclubs Bonn" als Teil des Vereinsvermögens sichergestellt werden. Dem stehe nicht entgegen, dass das Gelände im Privateigentum Dritter gestanden habe.

Nachdem der Motorradclub bereits 2016 mit (zwischenzeitlich bestandskräftiger) Verfügung des Bundesministeriums des Inneren verboten und aufgelöst worden war, stellte der beklagte Landkreis ein durch den Verein genutztes, allerdings im Eigentum einer Gesellschaft Bürgerlichen Rechts stehendes Grundstück sicher.

Gesamtheit der einer Vereinigung gehörenden wirtschaftlichen Vermögenswerte als Vereinsvermögen

Die nach erfolglos durchlaufenem Widerspruchsverfahren hiergegen erhobene Klage blieb ohne Erfolg. Der Beklagte, so die Koblenzer Richter, habe das Grundstück zutreffend als Vereinsvermögen des Hells Angels Motorradclubs Bonn eingestuft. Um einem verbotenen Verein die Mittel zur Fortsetzung seiner rechtswidrigen Tätigkeiten entziehen zu können, sei der Begriff des Vereinsvermögens im Interesse der effektiven Gefahrenabwehr und insbesondere der Bekämpfung der Vermögenstarnung nicht im eigentumsrechtlichen, sondern im wirtschaftlichen Sinne zu verstehen. Erfasst werde die Gesamtheit der einer Vereinigung wirtschaftlich gehörenden Vermögenswerte. Hierzu zählten auch Grundstücke, derer sich ein Verein während seines rechtlichen Bestehens zur Erreichung seiner Zwecke bedient habe. Das sichergestellte Grundstück erfülle diese Kriterien. Es sei das Zentrum der Vereinstätigkeit gewesen, auf dem sich u. a. das Vereinsheim befunden habe. Über der Zufahrt sei ein Schild mit einer im Schriftbild der Hells Angels gestalteten Aufschrift "Welcome to hell" angebracht gewesen und die Gesellschafter der als Eigentümerin im Grundbuch eingetragenen Gesellschaft Bürgerlichen Rechts seien Vereinsmitglieder gewesen. Ein eigener wirtschaftlicher Zweck der Eigentümergesellschaft, der über die Überlassung des Grundstücks an den Verein hinausgegangen sei, habe im Übrigen nicht festgestellt werden können.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.08.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz, ra-online (pm/aw)

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Koblenz_3-K-1521KO_Ehemaliges-Vereinsgelaende-des-Hells-Angels-Motorradclubs-Bonn-durfte-sichergestellt-werden~N30673

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 30673 Dokument-Nr. 30673

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.