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Nach den gesetzlichen Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes ist die Ausweisung eines Algeriers, trotz langen Aufenthalts in Deutschland , wegen einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.
Im vorliegenden Fall kam der 1986 geborene Algerier, derzeit inhaftiert, im Alter von vier Jahren nach Deutschland und beantragte erfolglos Asyl. Aufgrund einer Bleiberechtsregelung der Innenminister der Länder erhielt er im August 1997 eine - zuletzt bis zum 6. August 2014 befristete -
Die Klage hatte zum weit überwiegenden Teil keinen Erfolg. Die Ausweisung sei rechtmäßig. Rechtsgrundlage hierfür seien die seit dem 1. Januar 2016 geltenden Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes. Unter Beachtung dieser Regelungen bestehe beim Kläger ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse, da er zu einer
Die festgesetzte Sperre der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.10.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ ra-online
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Dokument-Nr. 23250
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