kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Hochzeitsfeier mit 250 Gästen darf nicht in gemieteter Eventhalle stattfinden, denn mieten Privatpersonen eine Eventhalle für eine Hochzeitsfeier, unterliegen sie und ihr Vermieter den Beschränkungen der Corona-Bekämpfungsverordnung Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und lehnte einen Eilantrag des Inhabers einer Eventhalle ab.
Der Antragsteller begehrte mit seinem Eilantrag vom Antragsgegner die Feststellung, dass er als Inhaber einer Eventhalle berechtigt sowie ihm die entsprechende Erlaubnis zu erteilen sei, Hochzeitsfeiern und andere Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit bis zu 250 gleichzeitig anwesenden Personen unter Beachtung bestimmter Maßgaben durchzuführen.
Das VG lehnte den Antrag ab, da es sich bei den genannten Hochzeitsfeiern um private Veranstaltungen handele, für die in der 11.
Soweit der Antragsteller hilfsweise eine
Abgesehen davon führte die beantragte allgemeine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.10.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Koblenz_3-84920KO_VG-Koblenz-untersagt-Hochzeitsfeier-mit-250-Gaesten-in-gemieteter-Eventhalle~N29250
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 29250
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.