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Bricht ein Dienstherr ein Besetzungsverfahren für eine Beamtenstelle ab und stellt sich diese Entscheidung als willkürlich dar, ist das Besetzungsverfahren fortzusetzen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz und gab einem Eilantrag einer Stellenbewerberin statt.
Die Antragsgegnerin, die Deutsche Telekom AG, hatte ein
Der Eilantrag hatte Erfolg. Die Entscheidung der Antragsgegnerin, das
An einer diesen Anforderungen genügenden
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.10.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz, ra-online (pm/ab)
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