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Ein Landwirt darf Tiertransporte von mehr als 65 km im Straßenverkehr nur dann durchführen, wenn er an einer entsprechenden Schulung teilgenommen und die sich anschließende Prüfung bestanden hat. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgericht Koblenz.
Der Kläger bewirtschaftet als Landwirtschaftsmeister einen eigenen Betrieb im Westerwald. Da er bisweilen seine Tiere über längere Strecken transportiert, beantragte er die hierfür nach EU-Recht erforderliche
Die Versagung der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.02.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 06/09 des VG Koblenz vom 09.02.2009
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Dokument-Nr. 7408
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