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Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 28.09.2010
2 K 339/10.KO -

Mittagessen nicht bezahlt - Entlassung eines Soldaten wegen 2,70 Euro ungerechtfertigt

Militärische Ordnung und Ansehen der Bundeswehr durch Fehlverhalten des Soldaten nicht ernstlich gefährdet

Die Entlassung eines Soldaten wegen eines nicht bezahlten Mittagessens ist weder aus Gründen der militärischen Ordnung noch wegen des Ansehens der Bundeswehr gerechtfertigt. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist ein Zeitsoldat im Dienstgrad eines Hauptgefreiten. Die Bundeswehr warf ihm vor, in der Truppenküche der Klotzbergkaserne ein Mittagessen im Wert von 2,70 Euro nicht bezahlt zu haben. Sie hat ihn deshalb fristlos entlassen. Er habe das Vertrauen des Dienstherrn missbraucht. Zudem bestehe Nachahmungsgefahr. Der Kläger legte gegen die Entlassung erfolglos Beschwerde ein und hat anschließend Klage zum Verwaltungsgericht erhoben. Er bestreitet die Vorwürfe.

Ansehen der Bundeswehr nicht gefährdet

Das Verwaltungsgericht hat der Klage stattgegeben und die Entlassung aufgehoben. Die militärische Ordnung und das Ansehen der Bundeswehr seien im Fall des Klägers nicht ernstlich gefährdet. Eine Nachahmungsgefahr sei mangels konkreter Anhaltspunkte nicht gegeben. Auch für die Annahme einer Wiederholungsgefahr fehle es an Gründen, da der Kläger sich bis dahin tadellos verhalten habe. Zudem habe der Kläger das Mittagessen zumindest nachträglich bezahlt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.10.2010
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online

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