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Das Verwaltungsgericht Koblenz hat die Entlassung eines Unteroffiziers aus der Bundeswehr, wegen schuldhafter Verletzungen seiner Dienstpflichten für rechtmäßig erklärt. Auch der Verweis des Soldaten darauf, dass er sich wegen psychischer Probleme in Behandlung befunden und in diesem Zusammenhang ein Medikament erhalten habe, aufgrund dessen unerwünschter Nebenwirkungen aufgetreten seien, führten im Vorliegenden Fall nicht zu einer Schuldunfähigkeit des Soldaten.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls, ein Stabsunteroffizier, war im Jahr 2009 in die Bundeswehr als
Hiergegen legte der
Die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.12.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online
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Dokument-Nr. 17269
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