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Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 15.05.2009
1 L 462/09.KO -

Partei kann kurz vor Verbandsgemeinderatswahl nicht mehr die Wahlzulassung im Wege einstweiligen Rechtsschutzes verlangen

Gericht kann kurzfristig nicht die erforderliche Klarheit über mögliche Wahlfehler gewinnen

Der Wahlvorschlag der Partei "Die Linke" kann zu den Wahlen zum Verbandsgemeinderat Puderbach nicht mehr zugelassen werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

"Die Linke" reichte am 20. April 2009 und am 27. April 2009 jeweils Wahlvorschläge für die Verbandsgemeinderatswahl am 7. Juni 2009 ein. Daraufhin beschloss der Wahlausschuss für die Wahlen zum Verbandsgemeinderat keinen Vorschlag dieser Partei zuzulassen. Diese beantragte daraufhin Rechtsschutz mit dem Ziel, die Verbandsgemeinde Puderbach möge den letzten Vorschlag zulassen, hilfsweise den Landkreis Neuwied zu verpflichten, ihr im Wege des aufsichtsbehördlichen Einschreitens die Teilnahme an der Kommunalwahl zu ermöglichen. In diesem Zusammenhang machte sie geltend, dass die beiden bestellten Vertrauensleute den zunächst eingereichten Wahlvorschlag zurückgezogen hätten.

Gesetzliche Ausschlussfrist abgelaufen

Der Antrag hatte keinen Erfolg. Die Linke, so das Gericht, könne im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes nicht mehr zur Wahl des Verbandsgemeinderats zugelassen werden. In einem gerichtlichen Eilverfahren kurz vor der Wahl könne in der Regel die erforderliche Klarheit über mögliche Wahlfehler nicht gewonnen werden. Zudem habe eine nicht zugelassene Partei die Möglichkeit die Wahl nachträglich anzufechten, falls die Zurückweisung fehlerhaft gewesen sein sollte. Darüber hinaus habe der Wahlausschuss spätestens am 34. Tage vor der Wahl, die am 7. Juni 2009 stattfinde, über die Gültigkeit und Zulassung der Wahlvorschläge zu entscheiden. Diese gesetzliche Ausschlussfrist sei aber abgelaufen gewesen, bevor "Die Linke" um Rechtsschutz nachgesucht habe

Antrag nicht statthaft

Ferner sei auch das Begehren "Der Linken", den Landkreis Neuwied im Wege einer einstweiligen Anordnung zu verpflichten, der Partei durch aufsichtsbehördliches Eingreifen die Teilnahme an der Wahl zum Verbandsgemeinderat zu ermöglichen, abzulehnen. Dieser Antrag sei, da er lediglich hilfsweise gestellt worden sei, nicht statthaft.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.05.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 24/09 des VG Koblenz vom 15.05.2009

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