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Ein Ratsmitglied, das keiner Fraktion angehört, hat keinen Anspruch auf seine Wahl in einen Ausschuss des Verbandsgemeinderates als ordentliches stimmberechtigtes Mitglied oder zumindest als antrags- und redeberechtigtes Ausschussmitglied. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.
Der Kläger ist seit 2004 als einziges Mitglied der FDP im Rat der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen. Nach der Hauptsatzung der Verbandsgemeinde gibt es sieben Ausschüsse, deren Mitglieder am 6. Juli 2004 in offener Abstimmung aufgrund eines gemeinsamen Beschlussvorschlags aller Gruppierungen und des Klägers gewählt worden sind. Der Kläger wurde stellvertretendes Mitglied im Werk-, im Sozial- und Sport- sowie im Rechnungsprüfungsausschuss und nach dem Tod eines Ratsmitglieds im Mai 2006 auch noch im Haupt- und Finanzausschuss. Im November 2007 wandte sich der Kläger an den Bürgermeister der Verbandsgemeinde, um reguläres Mitglied in einem
Das Gericht wies die Klage ab. Das Ratsmitglied, so die Richter, habe weder einen Anspruch darauf, in mindestens einem
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 26.09.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 42/08 des VG Koblenz vom 24.09.2008
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Dokument-Nr. 6753
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