wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 08.05.2012
1 K 1108/11.KO -

Ampelanlage auf der Nürburgring-Grand-Prix-Strecke ist baugenehmigungspflichtig

Über die Rennstrecke ragender Ausleger prägt nicht nur Erscheinungsbild der Anlage sondern wirft auch sicherheitstechnische Fragen auf

Die Ampelanlage auf der Nürburgring-Grand-Prix-Strecke ist baugenehmigungspflichtig, da vor allem der über die Rennstrecke ragende horizontale Träger der Ampel statische und sicherheitstechnische Fragen aufwirft. Von daher ist für die Ampelanlage ein Baugenehmigungsverfahren durchzuführen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz.

Im zugrunde liegenden Streitfall errichtete die Bauherrin auf der Nürburgring-Grand-Prix-Strecke eine Ampelanlage, die aus einer Stahlrundrohrstütze mit einem Durchmesser von 0,61 m und einer Höhe von 7,90 m sowie einem Träger besteht. Dieser ragt über die Rennstrecke. Nachdem der Landkreis Ahrweiler zunächst einem Ingenieur auf dessen telefonische Anfrage mitgeteilt hatte, dass er die Ampelanlage als baugenehmigungsfrei einstufe, änderte er nach Vorlage der Konstruktionspläne und Statik seine Auffassung. Demgegenüber blieb die Bauherrin bei ihrer Einschätzung, das Vorhaben sei genehmigungsfrei. Daraufhin erließ der Beklagte eine bauaufsichtliche Verfügung, mit der er unter Androhung eines Zwangsgeldes von 1.500 Euro die Vorlage prüfbarer Bauantragsunterlagen für die Ampelanlage verlangte. Nach erfolgloser Durchführung eines Widerspruchsverfahrens erhob die Bauherrin hiergegen Klage, die erfolglos blieb.

Ampelanlage ist nach Vorschriften der Landesbauordnung baugenehmigungspflichtig

Die Richter des Verwaltungsgerichts Koblenz entschieden, dass die Forderung nach prüfbaren Baugenehmigungsunterlagen gerechtfertigt sei. Es handele sich bei der Ampelanlage um keinen Mast, der nach der Landesbauordnung bis zu einer Höhe von 10 m genehmigungsfrei sei. Diese Anlage bestehe nämlich nicht nur aus der rund 8 m hohen Stahlstütze als senkrechtem Trägerbauteil, sondern zusätzlich aus einem hieran rechtswinklig angebrachten, über 13 m langen Ausleger, der das optische Erscheinungsbild der baulichen Anlage maßgeblich mitpräge. Gerade der über die Rennstrecke ragende horizontale Träger der Ampel werfe statische und sicherheitstechnische Fragen auf, die einer präventiven Kontrolle in einem Baugenehmigungsverfahren bedürften. Von daher sei die Ampelanlage nach den Vorschriften der Landesbauordnung baugenehmigungspflichtig.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.05.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz/ra-online

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Koblenz_1-K-110811KO_Ampelanlage-auf-der-Nuerburgring-Grand-Prix-Strecke-ist-baugenehmigungspflichtig.news13495.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 13495 Dokument-Nr. 13495

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.