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Die Klage eines Ehepaares, das in unmittelbarer Nachbarschaft zum Rotes-Kreuz-Krankhaus in Kassel wohnt, ist abzulehnen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Kassel. Das Ehepaar hatte sich gegen den Betrieb des Hubschrauberlandeplatzes auf dem Dach im westlichen Teil des Krankenhauses an der Virchowstraße zur Wehr setzt.
Bereits im Januar 1975 war die Genehmigung zur Anlage und zum Betrieb eines Hubschrauberlandeplatzes auf dem Dach der Klinik erteilt worden. Aufgrund neuer Allgemeiner Verwaltungsvorschriften für die Anlage und den Betrieb von Hubschrauberlandeplätzen erfolgten am 15.10.2009 und 23.03.2011 Anpassungen dieser Genehmigung an die neuen Vorschriften. Gegen diese beiden
Nach Durchführung der mündlichen Verhandlung im Klageverfahren hat das Verwaltungsgericht nun seine bereits im Beschluss vom 24.02.2012 geäußerte Auffassung bestätigt, dass die Kläger durch die
Das Interesse der Kläger, vor Lärm- und Geruchsimmissionen durch den Flugbetrieb verschont zu bleiben, habe vor den Änderungen der Genehmigung daher nicht erneut berücksichtigt werden müssen. Insbesondere die von den Klägern beanstandete Stationierung der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.10.2012
Quelle: Verwaltungsgericht Kassel/ra-online
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Dokument-Nr. 14325
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