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Das Verwaltungsgericht Kassel hat mit Urteil vom 27. April 2022 der Klage des ehemaligen Bürgermeisters der Gemeinde Bad Salzschlirf stattgegeben.
Der Kläger war von 2003 bis zu seinem Rücktritt im Jahr 2012
Die beklagte
Das Verwaltungsgericht gab der Klage des Klägers auf Aufhebung des Leistungsbescheids nach Durchführung der mündlichen Verhandlung und Beweisaufnahme statt. Der Vorsitzende der 1. Kammer führte zur mündlichen Urteilsbegründung im Wesentlichen aus, es sei nicht hinreichend nachgewiesen, dass der Kläger vorsätzlich oder grob fahrlässig seine Dienstpflichten durch ein Unterlassen verletzt habe. Aufgrund der Aktenlage, insbesondere der beigezogenen strafrechtlichen Verfahrensakten, sowie der Erkenntnisse aus der mündlichen Verhandlung, in der auch der damalige Leiter der Finanzabteilung der beklagten
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.05.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Kassel, ra-online (pm/cc)
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Dokument-Nr. 31718
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