kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Auch ein Rentner, der monatlich eine Rente von (nur) 595,66 Euro erhält, muss Rundfunkgebühren zahlen. Eine entsprechende Klage eines Rentners gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Rundfunkgebühren hat das Verwaltungsgericht abgewiesen.
Nach den seit dem 01.April 2005 geltenden Bestimmungen des Rundfunkgebührenstaatsvertrages sei eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht grundsätzlich nur (noch) dann möglich, wenn die betreffende Person einen der in § 6 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 10 Rundfunkgebührenstaatsvertrag abschließend normierten Befreiungstatbestände erfülle. Danach reichten ein geringes Einkommen oder andere soziale Gründe oder Billigkeitserwägungen nicht mehr aus, um sich von der Rundfunkgebührenpflicht befreien zu lassen. Zur Vermögenslosigkeit müsse hinzutreten, dass der Rundfunkteilnehmer eine oder mehrerer der in § 6 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 10 Rundfunkgebührenstaatsvertrag genannten Sozialleistungen beziehe. Dies sei bei dem Kläger nicht der Fall gewesen. Insbesondere sei er weder Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt, noch Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder Empfänger von Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II. Eine Befreiung außerhalb dieser in § 6 Abs. 1 Rundfunkgebührenstaatsvertrag abschließend normierten Tatbestände komme grundsätzlich nicht mehr in Betracht.
Auch liege bei ihm kein besonderer Härtefall, der - wenn er gegeben sei - ebenfalls eine Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht rechtfertigen könne. Eine besonders gelagerte Härte könne nur in atypischen Fallgestaltungen eintreten, die nicht bereits in den Regelungen der allgemeinen Befreiungstatbeständen berücksichtigt worden seien. Danach führten soziale und wirtschaftliche Härten bzw. gesundheitliche Beeinträchtigungen nur bei dem tatsächlichen Bezug der entsprechenden Sozialleistungen zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht. Der Sinn einer solchen Regelung liege darin, dass den Rundfunkanstalten hierdurch eine eigenständige Überprüfung erspart bleibe, ob die für die Gewährung der Sozialleistung maßgeblichen Voraussetzungen tatsächlich vorlägen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.10.2006
Quelle: ra-online, VG Kassel
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Kassel_1-E-203705_Geringes-Einkommen-reicht-allein-fuer-eine-Befreiung-von-der-Rundfunkgebuehrenpflicht-nicht-aus~N3221
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 3221
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.