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Für einen iranischen Staatsangehörigen besteht auch dann die Möglichkeit in Deutschland eingebürgert zu werden, wenn er eine Doppelehe geführt hat und gleichzeitig sowohl in Deutschland als auch im Iran verheiratet war. Voraussetzung ist, dass er sich danach von der sich von der Führung einer Doppelehe abgewandt hat und sein Bekenntnis zur Einehe kein reines Lippenbekenntnis ist, sondern seiner Überzeugung vom Zusammenleben von Mann und Frau entspricht. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Karlsruhe hervor.
Der 1977 in die Bundesrepublik Deutschland eingereiste Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls heiratete 1980 eine deutsche Staatsangehörige. Diese
Das Landratsamt Karlsruhe und ihm folgend das Regierungspräsidium Karlsruhe als Widerspruchsbehörde hielten die Voraussetzungen für eine
Dem hielt der Kläger entgegen, er habe seine iranische Frau in einer Ausnahmesituation geheiratet, weil sie damals schwanger gewesen sei und ihr im
Dem ist das Verwaltungsgericht Karlsruhe im Ergebnis gefolgt. In seinem Urteil führt das Gericht aus: Der Kläger erfülle die rechtlichen Voraussetzungen für seine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.06.2013
Quelle: Verwaltungsgericht Karlsruhe/ra-online
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Dokument-Nr. 16141
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