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Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat entschieden, dass der Schutz lebender Rhinozerosarten/Nashörner die generelle Ablehnung einer Vermarktungsbescheinigung für ein (hier auf einem Brett montiertes) Rhinozeroshorn rechtfertigt.
Im zugrunde liegenden Streitfall verlangte eine Heidelberger Bürgerin die Erteilung einer Vermarktungsgenehmigung für den von ihr beabsichtigten
Dem ist das Verwaltungsgericht Karlsruhe nicht gefolgt und führte zur Begründung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.04.2015
Quelle: Verwaltungsgericht Karlsruhe/ra-online
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