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Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat den Antrag eines Richters, seine aufgrund der Vollendung des 65. Lebensjahres anstehende Versetzung in den Ruheständig vorläufig aufzuschieben, abgelehnt.
Die gesetzliche Festsetzung der
Ein die
Entgegen der Auffassung des Antragsstellers sei die Altersbeschränkung auch nicht deswegen unverhältnismäßig, weil ein
Der Eintritt in den
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 05.08.2010
Quelle: Verwaltungsgericht Karlsruhe/ra-online
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