kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Ruhestandsbeamte, die vor dem 31.12.1991 im Beamtenverhältnis standen und teilzeitbeschäftigt waren und die bei ihrer Zurruhesetzung den Versorgungsabschlag für teilzeitbeschäftigte Beamte nicht angefochten hatten, können nachträglich - trotz der Bestandskraft der Festsetzung der Versorgungsbezüge - eine Neuberechnung ihrer Versorgungsbezüge ohne Versorgungsabschlag verlangen. Dies hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe entschieden.
Die Klägerin, eine Lehrerin, war 2003 in den
Im Jahr 2003 hatte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden, dass ein
Im Juni 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass der
Diese Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hatte die Klägerin zum Anlass genommen, eine Neuberechnung ihrer
Das Verwaltungsgericht ist der Rechtsauffassung der Klägerin gefolgt. Es führt in den Entscheidungsgründen seines Urteils aus: Die Festsetzung der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.05.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Karlsruhe vom 29.05.2009
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Karlsruhe_3-K-7709_Ruhestandsbeamtedie-vor-dem-31121991-im-Beamtenverhaeltnis-standen-und-die-teilzeitbeschaeftigt-warenkoennen-Neuberechnung-ihrer-Versorgungsbezuege-verlangen~N7934
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 7934
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.