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Verwaltungsgericht Karlsruhe, Beschluss vom 14.02.2011
2 K 373/11 -

Eilantrag gegen Nicht-Einladung der Partei "Die Linken" an Podiumsdiskussion in Gymnasium erfolglos

Nicht Stadt, sondern Land Baden-Württemberg hätte für Beschwerde in Anspruch genommen werden müssen

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat einen Eilantrag des baden-württembergischen Landesverbandes der Partei „Die LINKEN“ abgelehnt, der die Einladung eines seiner Vertreter zu einer Podiumsdiskussion an einem Freudenstädter Gymnasium erreichen wollte.

Im zugrunde liegenden Fall sollte die Podiumsdiskussion Schüler, die bei der anstehenden Landtagswahl zum ersten Mal ihr Wahlrecht ausüben dürfen, über die Kandidaten informieren. Nachdem die Schulleiterin vom Kultusministerium darauf hingewiesen worden war, dass zu der Veranstaltung nur Kandidaten der im Landtag vertretenen Parteien eingeladen werden könnten, nahm sie eine zuvor von ihr ausgesprochene Einladung eines Vertreters der Partei „Die LINKEN“ zurück. Sie verwies zur Begründung auf die Pflicht der Schule zur politischen Neutralität und führte aus, angesichts der Vielzahl der zur Landtagswahl am 27. März 2011 antretenden Parteien sei eine Auswahl unumgänglich, die von der Schule entsprechend den Ergebnissen der letzten Landtagswahl getroffen werde.

Verwaltungsgericht lehnt Eilantrag der Partei ab

Das Verwaltungsgericht Karlsruhe lehnte den hiergegen gerichteten Eilantrag der Partei „DIE LINKEN“ mit der Begründung ab, nicht die Stadt, sondern das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Kultusministerium, sei in Anspruch zu nehmen gewesen. Bei der anstehenden Podiumsdiskussion handele es sich um eine innere Schulangelegenheit. Soweit Maßnahmen der inneren Schulangelegenheit betroffen seien, sei das Land Baden-Württemberg Rechtsträger der Schule.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.02.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Karlsruhe/ra-online

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