kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat einer Fachklinikbetreiberin vorläufigen Rechtsschutz gegen die Nutzungsänderung eines benachbarten ehemaligen Hotels in eine Asylbewerberunterkunft gewährt.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Sowohl die Fachklinik - eine Mutter-Kind-Klinik und Antragstellerin des vorliegenden Verfahrens - als auch das ehemalige
Unter dem 2. November 2015 beantragte der im vorliegenden Verfahren beigeladene Bauherr für das seit fünf Jahren leer stehende
Das Verwaltungsgericht Karlsruhe gab dem Antrag statt und ordnete die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Antragstellerin gegen die Baugenehmigung an. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass das Nutzungsänderungsvorhaben wohl gegen nachbarschützende Vorschriften des Bebauungsplans verstoße. Bei der geplanten Asylbewerberunterkunft handele es sich nicht um eine dort zugelassene Fremdenverkehrseinrichtung. Sie falle auch nicht unter die nach dem
Zwar lasse § 246 Abs. 14 BauGB es u.a. bei Gemeinschaftsunterkünften bis zum 31. Dezember 2019 zu, unter bestimmten Voraussetzungen von Bebauungsplanvorschriften abzuweichen, diese Abweichungsvoraussetzungen seien aber wohl schon tatbestandlich nicht erfüllt. § 246 Abs. 14 BauGB verlange nämlich eine strenge Erforderlichkeitsprüfung und lasse es nicht zu, dass die zur Genehmigung gestellte Kapazität der geplanten Unterkunft die nach der Abweichungsvorschrift zulässige Bedarfsdeckung überschreite. Es spreche einiges dafür, dass eine Überschreitung hier vorliege. Die antragstellende Fachklinikbetreiberin selbst habe dem Landkreis in der Gemeinde alternative Objekte zur Flüchtlingsunterbringung angeboten. Auch spreche vieles dafür, dass in der Gemeinde anderweitige Unterbringungsmöglichkeiten für zumindest einen Teil der unterzubringenden Asylbewerber bestehe. Hinzu komme, dass das ehemalige
Die Abweichungsentscheidung sei aber auch ermessensfehlerhaft. Zwar lasse die Baugenehmigung erkennen, dass eine Abwägung der verschiedenen Interessen stattgefunden habe. Die besondere Störempfindlichkeit der Fachklinik und die vorgetragenen Argumente der Fachklinik zur Ruhe- und Erholungsbedürftigkeit der mehrheitlich psychisch gestörten, nicht selten aufgrund häuslicher Gewalt traumatisierten Patienten seien aber nicht hinreichend berücksichtigt worden. Demzufolge verstoße das Nutzungsänderungsvorhaben wohl gegen Festsetzungen des Bebauungsplans zur Nutzungsart. Diese Festsetzungen seien auch nachbarschützend, weshalb sich die Antragstellerin auf die Verletzung der Vorschriften auch berufen könne.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.03.2016
Quelle: Verwaltungsgericht Karlsruhe/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Karlsruhe_11-K-49446_Ehemaliges-Hotel-darf-vorlaeufig-nicht-mit-Fluechtlingen-belegt-werden~N22408
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 22408
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.