kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Mit Beschluss vom 18. August 2005 gab das Verwaltungsgericht einem gegen den Landkreis Diepholz gerichteten Eilantrag der Stadtgemeinde Bremen statt, die sich gegen die Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung von 12 Einzelverkaufsstätten mit einer Verkaufsfläche von knapp 3.000 m² unmittelbar neben dem bestehenden Factory Outlet-Center "Ochtum Park" gewandt hatte.
Die Stadtgemeinde Bremen machte geltend, mit der erteilten Baugenehmigung werde ein Einkaufszentrum genehmigt, das an dieser Stelle bauplanungsrechtlich nicht zulässig sei. Bremen befürchtet einen Kaufkraftabfluss aus der eigenen Innenstadt, da durch die Baugenehmigung der bestehende "Ochtum Park" (Verkaufsfläche: ca. 10.000 m² ) erweitert werden solle, der jetzt bereits größtenteils als Factory Outlet-Center genutzt wird.
Der Landkreis Diepholz und der Bauherr stellen darauf ab, dass lediglich Einzelverkaufsstätten und kein Einkaufszentrum genehmigt worden sei. Ein Zusammenhang mit dem "Ochtum Park" bestehe nicht. Solche Einzelverkaufsstätten seien im Gewerbegebiet zulässig. Außerdem sei der erwartende Kaufkraftabfluss für die Bremer Innenstadt kaum spürbar.
Das Gericht ist der Argumentation der Stadtgemeinde Bremen gefolgt. Schon das jetzt genehmigte Vorhaben für sich betrachtet sei bauplanungsrechtlich unzulässig, weil die erteilte Baugenehmigung eine Nutzung als Einkaufszentrum zulasse. Abgesehen davon bilde es eine Einheit mit dem bereits bestehenden "Ochtum Park", unter anderem deswegen, weil es von den gleichen Investoren betrieben werde und im Internet als Erweiterung auch bereits beworben worden sei. Damit sei es auch als Erweiterung eines bereits bestehenden Einkaufszentrums baurechtswidrig.
Nach der Rechtsprechung des OVG Lüneburg könne eine Nachbargemeinde unter Berufung auf das zwischen Gemeinden geltende Rücksichtnahmegebot eine solche Baugenehmigung gerichtlich anfechten, wenn ein Einkaufszentrum entgegen den Festsetzungen des Bebauungsplans genehmigt werde und von diesem Vorhaben Auswirkungen auf die Innenstadt ausgingen. Auf dieser Grundlage sei es geboten, die Vollziehung der Baugenehmigung auszusetzen.
Gegen die Entscheidung ist die Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zulässig.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.08.2005
Quelle: Pressemitteilung des VG Hannover vom 19.08.2005
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Hannover_4-B-437105_Verwaltungsgericht-stoppt-Bau-eines-Einkaufszentrums-in-Stuhr-Brinkum~N888
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 888
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.