wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 20.05.2008
4 B 2279/08, 4 B 2395/08, 4 B 2491/08 -

Altpapier darf auch von Privatunternehmen eingesammelt werden

Eilanträge von Pape, Remondis und Alba stattgegeben

Die Antragsteller der drei entschiedenen Verfahren wollen in der Region Hannover gewerblich das Einsammeln von Altpapier anbieten. Die Region Hannover hat dies mit Verfügungen, deren Sofortvollzug sie unter Androhung von Zwangsgeldern angeordnet hat, untersagt.

Das Gericht kommt in seinen Entscheidungen zu dem Ergebnis, dass die dagegen erhobenen Widersprüche bzw. Klagen voraussichtlich erfolgreich sein werden. Nach den Regelungen des § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) spreche Überwiegendes für die Rechtswidrigkeit der Verbote, weil durch das gewerbliche Einsammeln von Altpapier - anders als die Region Hannover und der beigeladene Zweckverband Abfallwirtschaft (Aha) meinen - keine Gefährdung der Funktionsfähigkeit der öffentlich-rechtlichen Entsorgung zu befürchten sei. Die Antragsgegnerin und der Beigeladene hätten nicht dargetan, dass bei einem Rückzug der gewerblichen Entsorger bei fallenden Erlösen für Altpapier, eine geordnete Entsorgung durch den öffentlich-rechtlichen Anbieter nicht mehr möglich sei. Allein der geltend gemachte Aspekt der Wirtschaftlichkeit führe nicht zu einer Gefährdung der Funktionsfähigkeit, die allein hier die Untersagung begründen könne. Öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern habe der Gesetzgeber durch § 13 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KrW-/AbfG zugemutet, dass ihnen durch gewerbliche Sammlungen auch solche Abfälle entzogen werden, für die sie eigene Erfassungsstrukturen aufgebaut haben. Die Antragsgegnerin und der Beigeladene hätten das Gericht auch nicht davon überzeugen können, dass der Betrieb des Beigeladenen ohne die alleinige Sammlung von Altpapier durch sie nicht mehr betriebswirtschaftlich sinnvoll sei oder eine gebührenrechtliche Überforderung der Bürger eintrete. Bei realistischer Betrachtung sei mit einer Gebührenerhöhung allenfalls im Umfang von 3bis 4 % zu rechnen. Es sei nicht davon auszugehen, dass das gesamte Altpapier nun durch die Antragsteller eingesammelt werde, wie es der Berechnung der Antragsgegnerin und des Beigeladenenzugrunde liege. Bei entsprechendem Angebot sei durchaus damit zu rechnen, dass die Bürger das öffentlich-rechtliche Angebot in relevantem Maße bevorzugten, um die Müllgebühren zu reduzieren.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.05.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des VG Hannover vom 20.05.2008

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/VG-Hannover_4-B-2279084-B-2395084-B-249108_Altpapier-darf-auch-von-Privatunternehmen-eingesammelt-werden.news6079.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 6079 Dokument-Nr. 6079

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.