wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 14.05.2018
4 A 8334/17 -

Bau­ordnungs­verfügung wegen Mängeln am Gemein­schafts­eigen­tum muss an WEG-Verwalter oder Wohnungs­eigen­tümer­gemein­schaft gerichtet sein

Inanspruchnahme einzelner Wohnungseigentümer nur in dringenden Fällen

Eine Bau­ordnungs­verfügung zwecks Beseitigung von Mängeln am Gemein­schafts­eigen­tum muss in der Regel an den WEG-Verwalter oder an die Wohnungs­eigen­tümer­gemein­schaft gerichtet sein. Eine Inanspruchnahme einzelner Wohnungseigentümer kommt nur in den dringenden Fällen des § 21 Abs. 2 WEG in Betracht. Dies hat das Verwaltungsgericht Hannover entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurden die Wohnungseigentümer einer Wohneigentumsanlage im Dezember 2016 vom Bezirksschornsteinfegermeister wegen der Beseitigung von Mängeln an der Heizungsanlage in Anspruch genommen. Die im Gemeinschaftseigentum stehende Heizungsanlage entsprach nämlich nicht dem öffentlichen Baurecht. Der Inanspruchnahme der einzelnen Wohnungseigentümer ging voraus, dass die Hausgemeinschaft zwar die Pflicht zur Beseitigung des Mangels anerkannte, sich jedoch nicht auf die interne Kostentragung einigen konnte. Zwei Wohnungseigentümer waren mit der Inanspruchnahme nicht einverstanden und klagten daher gegen die Bauordnungsverfügung.

Unzulässige Bauordnungsverfügung gegen einzelne Wohnungseigentümer

Das Verwaltungsgericht Hannover entschied zu Gunsten der Kläger. Die gegen die Kläger gerichteten Mängelbeseitigungsaufforderungen seien nicht rechtmäßig, weil die Kläger als einzelne Wohnungseigentümer für die Beseitigung der Mängel nicht verantwortlich seien. Für einen einzelnen Wohnungseigentümer bestehe nicht die Möglichkeit, Mängelbeseitigungen an der im Gemeinschaftseigentum stehenden Heizungsanlage vorzunehmen. Dies könne nur der WEG-Verwalter oder die Wohnungseigentümergemeinschaft veranlassen. Gegen einer dieser beiden habe daher die Bauordnungsverfügung gerichtet sein müssen.

Inanspruchnahme einzelner Wohnungseigentümer in dringenden Fällen

Eine Inanspruchnahme einzelner Wohnungseigentümer komme nur in den dringenden Fällen des § 21 Abs. 2 WEG in Betracht, so das Verwaltungsgericht. Danach seien einem Wohnungseigentümer Maßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum nur zur Abwehr eines unmittelbar drohenden Schadens möglich. Eine solche Notlage habe aber nicht vorlegen, da der Verwalter seine grundsätzliche Handlungsbereitschaft signalisiert hatte und eine gerichtliche Entscheidung hätte eingeholt werden können.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.09.2019
Quelle: Verwaltungsgericht Hannover, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Hannover_4-A-833417_Bauordnungsverfuegung-wegen-Maengeln-am-Gemeinschaftseigentum-muss-an-WEG-Verwalter-oder-Wohnungseigentuemergemeinschaft-gerichtet-sein~N27899

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 27899 Dokument-Nr. 27899

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.