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Das Verwaltungsgericht Hannover (Disziplinarkammer für Landesbeamte) hat der Disziplinarklage der Polizeidirektion Hannover gegen einen 58-jährigen Polizeibeamten im Range eines Kriminalhauptkommissars stattgegeben und den Polizeibeamten aus dem Dienst entfernt.
Dem Polizeibeamten ist nach Auffassung der Disziplinarkammer zu Recht vorzuwerfen, der sogenannten Reichsbürgerbewegung anzugehören und auf verschiedenen öffentlichen Veranstaltungen unter anderem der "Querdenkerszene" Verschwörungstheorien verbreitet sowie staatliche Institutionen und deren Organe verunglimpft zu haben. So hat der
Für dieses für die Reichbürgerszene typische Verhalten konnte der Beklagte der Disziplinarkammer keine nachvollziehbaren Gründe benennen. Der
Auch die Vorwürfe, dass der
Zur Überzeugung der Disziplinarkammer hat der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.05.2022
Quelle: Verwaltungsgericht Hannover, ra-online (pm/cc)
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Dokument-Nr. 31712
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