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Das Verwaltungsgericht Hannover hat entschieden, dass sexuelle Übergriffe eines Berufsschullehrers auf Schüler die Aberkennung des Ruhegehalts des inzwischen im Ruhestand befindlichen Lehrers rechtfertigen.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der inzwischen 67 Jahre alte
Diesem Antrag hat das Verwaltungsgericht Hannover entsprochen. Mit der Disziplinarklage wurde dem Beamten vorgeworfen, neben den bereits strafrechtlich sanktionierten 14 Fällen sexuellen Missbrauchs von drei Schülern sexuell motivierte Übergriffe auf acht weitere Schüler begangen zu haben. Danach lud der
Das Verwaltungsgericht kam im Ergebnis der Verhandlung zu der Einschätzung, dass dem Beamten das
In der Gesamtwürdigung des festgestellten Geschehens und der Persönlichkeit des Beamten seien keine Milderungsgründe vorhanden, die ein Absehen von der schärfsten Maßnahme rechtfertigten. Dabei sei insbesondere auch zu berücksichtigen, welche psychischen Folgen die Taten des Beamten für seine Opfer gehabt hätten. Diese hätten in ihren Vernehmungen glaubhaft u.a. von Scham, Schuldgefühlen und Schlafstörungen berichtet.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 23.01.2020
Quelle: Verwaltungsgericht Hannover/ra-online (pm/kg)
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