kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das VG Hannover hat den Eilantrag einer Betreiberin eines Alten- und Pflegeheimes gegen die Maskenpflicht für Geimpfte und Genesene abgelehnt
Im hier vorliegenden Fall betreibt die Antragstellerin ein Seniorenpflegeheim. Ende September stellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Antragsgegners im Rahmen einer unangemeldeten Kontrolle fest, dass sich dort Beschäftigte ohne medizinische Maske aufhielten. Die Antragstellerin teilte daraufhin mit, dass in ihrer Einrichtung lediglich diejenigen Beschäftigten eine medizinische Maske tragen müssten, die weder geimpft noch genesen seien.
Noch am selben Tag ordnete der Antragsgegner an, dass alle Beschäftigten eine medizinische Maske bei Aufenthalt in der Einrichtung zu tragen hätten. Beschäftigte, die weder genesen noch geimpft seien, müssten soweit und solange sie Kontakt zu einer Bewohnerin oder einem Bewohner hätten, überdies eine Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus tragen. Im Falle der Nichtbefolgung wurde der Antragstellerin ein
Die Antragstellerin hat gegen die Anordnung der
Das VG Hannover ist dem nicht gefolgt und hat den Eilantrag abgelehnt. Dass geimpfte oder genesene Beschäftigte in der Einrichtung der Antragstellerin im Rahmen ihrer Tätigkeit keine Maske tragen müssten, stelle einen Verstoß gegen § 4 Abs. 1 und § 17 Abs. 2 Satz 6 der Corona-VO dar. Ein anderes Verständnis sei weder mit dem Wortlaut der Vorschriften noch mit dem Zweck der Verordnung - dem Schutz der Bevölkerung sowie des Gesundheitssystems vor Überlastung - vereinbar. Insbesondere könnten sich auch vollständig geimpfte Personen mit dem Coronavirus infizieren und die Infektion wiederum auf Andere übertragen. Eine COVID-19-Erkrankung stelle überdies gerade für die Bewohnerinnen und Bewohner eines Seniorenheims als besonders vulnerable Gruppe eine große Gefahr dar.
Der Regelungsgehalt der Corona-VO sei für den Rechtsanwender hinreichend klar und deutlich; dieser könne bereits aus dem Wortlaut der Vorschriften ermittelt werden: Sämtliche Beschäftigte im Sinne des § 17 Abs. 2 Satz 1 Corona-VO müssten gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 Corona-VO in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich seien, jedenfalls eine medizinische Maske als Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Soweit und solange diese Beschäftigten Kontakt zu einer Bewohnerin, einem Bewohner, einer Kundin, einem Kunden oder einem Gast hätten, müssten sie eine Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus tragen, § 17 Abs. 2 Satz 6 Corona-VO. Verfügten die Beschäftigten über eine Impf- oder über einen Genesenennachweis gelte § 4 Abs. 1 Satz 1 Corona-VO. Danach müssten sie in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich seien, weiterhin eine medizinische Maske als Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.11.2021
Quelle: Verwaltungsgericht Hannover, ra-online (pm/ab)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/VG-Hannover_15-B-584421_Beschaeftigte-eines-Seniorenpflegeheims-muessen-weiterhin-eine-medizinische-Maske-tragen~N31059
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 31059
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.