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Das Verwaltungsgericht Hannover hat entschieden, dass den Beamten der Landeshauptstadt Hannover keine Entschädigungszahlungen wegen einer altersdiskriminierenden Besoldung zustehen.
Hintergrund der zugrunde liegenden Rechtsstreitigkeiten ist, dass sich die
Das Verwaltungsgericht Hannover entschied, dass das Land Niedersachsen mit seinem neuen Besoldungsgesetz rückwirkend ab September 2011 den Verstoß gegen das unionsrechtliche Diskriminierungsverbot beseitigt und damit Entschädigungsansprüchen die Grundlage entzogen hat. Dass auch nach den neuen Vorschriften die Beamtenbesoldung im Laufe der Dienstzeit ansteigt, ist nicht zu beanstanden. Es liegt im Ermessensspielraum des Gesetzgebers, die im Laufe der Dienstjahre erworbene Erfahrung auch entsprechend zu honorieren. Für den Zeitraum vor September 2011 ist eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.07.2017
Quelle: Verwaltungsgericht Hannover/ra-online
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Dokument-Nr. 24530
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